[Home][Aluminium Haustüren][Holz Haustüren][Kunststoff Haustüren][Metallbau][Kontakt/Service][Impressum]
|
Impressum
Anbieter
SFT-Bauelemente Sonnenschutz/Fenster/Türen-Bauelemente Sitz des Unternehmens: Königslacher Straße 36 D-60528 Frankfurt/Deutschland Telefon: 069-97767780 Fax: 069-97767781
email: mail@haustueren-welt.de Internetseiten: www.haustueren-welt.de und www.haustüren-welt.de Geschäftsinhaber: Gabriele Sommer Ust.Ident.Nr.: DE271482957
Verantwortlich i.S. MDStV: Thomas Kleinhaus, email: office.th.kl@googlemail.com Daten- und Jugendschutz: Thomas Kleinhaus, email: office.th.kl@googlemail.com Zuletzt aktuallisiert am 17.01.2011 Die Firma SFT - Bauelemente ist alleiniger Inhaber der auf dieser Website erhobenen Informationen. Wir erheben nur Informationen, die uns helfen, den Service für Sie zu verbessern. Die Informationen werden nicht - ohne Ihr Einverständnis - veräußert oder auf eine andere Weise, die nicht durch diese Erklärung ausgeschlossen ist, an andere weitergegeben, außer, wenn wir dies in gutem Glauben aus gesetzlichen Gründen für notwendig halten oder wenn es notwendig ist, die Rechte und das Eigentum von SFT - Bauelemente zu wahren, oder wenn die persönliche Sicherheit des Personals oder der Öffentlichkeit gefährdet ist. Alle Informationen auf dieser Website © Copyright 2010 von SFT - Bauelemente. Wichtiger Hinweis: Sollte irgendein Inhalt oder die technische bzw. optische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Onlineauftrittes fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine sofortige angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Internetseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Anwaltes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Rechtsbeistandes, zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoss gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. |
|
|